In der Fachabteilung Pflanzenernährung, -gesundheit und -pflege (PEGP) sind Lieferanten von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, Biostimulanzien sowie Pflanzenpflegeprodukten organisiert. Im Mittelpunkt der Bearbeitung stehen Fragen der Vertriebsfähigkeit der Produkte und vor diesem Hintergrund häufig Anforderungen und Regelungen des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechts.
Die Fachabteilung PEGP beteiligt sich in unterschiedlichen Gremien. So ist der IVG Teil im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und Landwirtschaftliche Produkte sowie in mehreren Arbeitskreisen des Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP). Die Zurverfügungstellung und Aufbereitung von Informationen und das Erarbeiten von Stellungnahmen zu neuen Gesetzesvorhaben stellt einen wichtigen Tätigkeitsschwerpunkt des IVG in Zusammenhang mit der Fachabteilungsarbeit dar..
Green Marketing
Die europäische Kommission unternimmt weitere Maßnahmen, um Umweltwerbung zu regulieren. So wurde im März 2023 die Green Claims-Richtlinie veröffentlicht, die für umweltbezogene Werbeaussagen zukünftig eine Bewertung fordert, auf wissenschaftlichen Nachweisen beruht und eine Einschränkung der Verwendung von Umweltsiegeln vorsieht. Dabei wirft insbesondere die Abgrenzung zwischen dieser Richtlinie und der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel noch zahlreiche Fragen auf. Im Rahmen der letzten Fachabteilungssitzung hatte der IVG daher einen ersten Überblick über die Regelungsinhalte und damit verbundene Handlungsmöglichkeiten gegeben.
Weitere wichtige Themen der Fachabteilung
Die europäische Düngeprodukteverordnung (VO EU 2019/1009) gilt nunmehr seit dem 16. Juli 2022. Es kommen immer wieder Fragen auf, wie diese Verordnung umzusetzen ist. Darüber hinaus wird die Verordnung regelmäßig überarbeitet, so werden aktuell noch weitere Ausgangsmaterialien im Bereich der tierischen Nebenprodukte aufgenommen. Auch hier bringt sich der IVG ein und unterstützt und berät die in der Fachabteilung versammelten Mitgliedsunternehmen.
Seit einiger Zeit beschäftigt die grüne Branche die Vermarktung von stickstoffstabilisierten Düngern als sogenannte Langzeitdünger, obwohl diese nachweislich keine Langzeitwirkung aufweisen. Mangels gesetzlicher Definition für derartige Dünger erarbeitet der IVG im Schulterschluss mit anderen Verbänden Lösungen, um bei diesen Produkten für Transparenz und Aufklärung auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Auch die Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), die ab dem 1. Januar 2025 ein Verbot der Selbstbedienung für bestimmte Biozide im Handel vorsieht, ist für die Fachabteilung aufgrund der erforderlichen Sachkunde von großer Relevanz. Der IVG ist auch bei diesem Thema unterstützend für die Mitgliedsfirmen tätig und tritt für diese, beispielsweise durch entsprechende Schreiben an den Handel, als Mittler zwischen Industrie- und Handelsinteressen auf.
Des Weiteren positioniert sich der IVG regelmäßig zu beabsichtigten nationalen und europäischen Gesetzesvorhaben. So beispielweise auch in Zusammenhang mit der geplanten digitalen Kennzeichnungsmöglichkeiten von EU-Düngeprodukten, wonach diverse Kennzeichnungsbestandteile mittels QR-Code angegeben werden können.