In der Fachabteilung Pflanzenernährung, -gesundheit und -pflege (PEGP) sind Lieferanten von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Pflanzenpflegeprodukten organisiert. Im Mittelpunkt der Bearbeitung stehen Fragen der Vertriebsfähigkeit der Produkte und vor diesem Hintergrund häufig Anforderungen und Regelungen des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechts.

EU-Düngeprodukteverordnung

Die europäische Düngeprodukteverordnung (VO EU 2019/1009) gilt nunmehr seit dem 16. Juli 2022. Dabei werfen insbesondere die Konformitätsbewertungsverfahren sowie deren Überprüfung noch zahlreiche Fragen auf, auch der Mangel an Konformitätsbewertungsstellen sorgt weiterhin für Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Verordnung. Im Rahmen des Arbeitskreises Düngemittel bot der IVG daher am 23. März 2022 eine gemeinsame Veranstaltung zur Klärung der Fragestellungen bezüglich des Inverkehrbringens der Produkte an. Weitere Abstimmungsgespräche zu der Verordnung erfolgten mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und der European Organic Fertilizers Manufacturers Association (EUROFEMA).

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Weitere wichtige Themen der Fachabteilung

Die Europäische Kommission hatte im Rahmen ihrer „Farm-to-Fork-Strategie“ im Juni des vergangenen Jahres einen Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, die sogenannte Sustainable Use Regulation (SUR). Danach sollte unter anderem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten, wie beispielsweise Gärten oder Sportplätzen, verboten werden.

Der IVG hat sich in mehreren Stellungnahmen gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Im November wurde nunmehr bekannt, dass die Europäische Kommission ihre eigenen Vorschläge zu einem Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln selbst in Frage stellt und Zulassungsmöglichkeiten von Alternativpräparaten wie beispielsweise Pflanzenschutzmitteln mit niedrigem Risiko in den betroffenen Gebieten prüft. Die Fachabteilung plädiert ausdrücklich für eine Überarbeitung des Verordnungsvorschlages mit dem Ziel, den integrierten Pflanzenschutz zu fördern und einen starken Fokus auf die Erforschung neuer umweltschonender adäquater Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu legen.

Darüber hinaus soll der Bereich der Umweltwerbung Neuerungen erfahren. Hiervon betroffen ist beispielsweise die Bewerbung von Produkten als „Bio“ außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848. Der IVG wird diese Gesetzeseinführung weiterhin aufmerksam beobachten und entsprechende Handlungsempfehlungen für seine Mitgliedsfirmen aussprechen.

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