DIY-Branche begrüßt die Verschiebung für den Start der EUDR

Die drei Verbände der Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktbranche in Deutschland, Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), Herstellerverband Haus & Garten (HHG) und Industrieverband Garten (IVG), begrüßen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um zwölf Monate. Aus Sicht der Verbände schaffe dies eine dringend benötigte Vorbereitungszeit für alle Partner in der Lieferkette bei der Belieferung von Holz- und Naturkautschukprodukten.

„Den weiteren Rückgang der weltweiten Waldflächen stoppen zu wollen, ist ein ebenso sinnvolles wie unterstützenwertes Ziel. Allerdings müssen die für diesen Weg notwendigen Maßnahmen für alle davon betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auch leistbar sein“, führt Dr. Peter Wüst, Hauptgeschäftsführer des DIY-Handelsverbandes dazu weiter aus.

Daher müsse das Regelwerk unbedingt noch einmal auf den Prüfstand, betont Norbert Lindemann, Geschäftsführer des HHG und warnt vor einem weiteren Bürokratiemonster, das die Unternehmen unnötig belaste: „Maßnahmen müssen immer in Hinblick auf ihre Wirkung betrachtet werden; und der durch Regelungen hervorgerufene bürokratische Aufwand muss dabei zwingend in einem sinnvollen und angemessenen Verhältnis stehen.“

„Hier sehen wir weitere, deutliche Verbesserungsmöglichkeiten unter anderem durch das Streichen von Doppelprüfungen bereits komplett sorgfaltsgeprüfter Waren. Denn am Ende verursacht Bürokratie eben auch Kosten – Kosten für Wirtschaft und Verbraucher“, ergänzt Anna Hackstein, Geschäftsführerin des Industrieverband Garten.

Zusätzlich sind sich die Branchenvertreter einig, dass die von der EU-Kommission zur Verfügung zu stellenden Unterstützungsmaßnahmen, Tools, Datenbanken und ggf. delegierte Verordnungen nun weit vor dem Geltungsbeginn der EUDR operativ einsatzfähig sein müssen, um es den Wirtschaftsbeteiligten zu ermöglichen, sich auf die neuen Anforderungen ausreichend vorzubereiten. Insbesondere wird hierzu zeitnah das Benchmarking-System mit der Einordnung der Herkunftsländer in verschiedene Risikostufen benötigt, um die notwendige Klarheit für die nationalen Produzenten und Hersteller, aber ebenso für die internationalen Geschäftspartner zu schaffen.

Die DIY-Verbände stellen zudem die Frage, ob die überregulierte Risikoprüfung mittels Geolokationsabgleich durch die gesamte Lieferkette hindurch wirklich ein angemessenes, regulatorisches Mittel ist, um das Umgehungs- und Vermischungsrisiko und die Falschdeklarationen von Holzprodukten auszuschließen. Selbstverständlich ist im Sinne der EUDR die Vermischung von Rohstoffen und Erzeugnissen mit unbekannten Herkünften, die potenziell ein Entwaldungsrisiko in sich tragen, auszuschließen. Hier kann aber die Weiterentwicklung bestehender Zertifizierungssysteme das bessere, weil effizientere Mittel der Wahl sein.