EU-Posse: Verschwinden Bio-Dünger bald aus den Regalen?
Geht es nach der geplanten Empowering Consumers-RL (EmpCo-RL), mit der die bestehende Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken in Bezug auf Greenwashing geändert wurde, steht zu befürchten, dass Bio-Düngemittel und -Blumenerden zukünftig nicht mehr mit den Hinweisen „Bio“ oder „Öko“ beworben werden dürfen – selbst, wenn deren Rohstoffe der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Das führe laut Industrieverband Garten (IVG) e.V. nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern auf lange Sicht zum Wegfall von Düngemitteln aus natürlichen, ökologischen Rohstoffen und lasse die gesamte Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes absurd erscheinen. Der IVG fordert daher in einer Stellungnahme, dass Produkte, deren Rohstoffe der EU-Öko-Verordnung entsprechen, auch weiterhin als „Bio“ oder „Öko“ beworben werden dürfen – also mit allgemeinen Umweltaussagen ohne zusätzliche Erschwernisse und Rechtsunsicherheiten.
Die neuen Vorschriften der EmpCo-RL zielen laut EU vor allem darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ verboten wird. Mit diesem Ansatz schießt die Richtlinie nach Auffassung des IVG allerdings deutlich über ihr Ziel hinaus. Denn zukünftig werde es nicht mehr möglich sein, Düngemittel, deren Rohstoffe laut EU-Öko-Verordnung für den ökologischen Landbau geeignet sind, mangels entsprechender Zertifizierungsstellen und festgelegter Kriterien als z.B. „Bio“ oder „Öko“ zu bezeichnen. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden ohne Fachwissen kaum mehr in der Lage sein, ökologische Düngemittel von mineralisch-synthetischen Düngemitteln unterscheiden zu können“, erklärt Robert Scheuß, Referent Gartenbau beim IVG. Entgegen der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes würde das Marktsegment ökologischer Düngemittel dadurch stark geschwächt. „Da entwicklungs- und rohstoffbedingte Preisunterschiede zwischen dem synthetischen und dem ökologischen Produkt mangels entsprechender Bio-Kennzeichnung nur noch in der Produktbeschreibung erläutert werden, wird zukünftig der Preis das hauptsächlich kaufentscheidende Merkmal sein“, so Scheuß. Für die Unternehmen bestehe dann zukünftig keine Veranlassung mehr, weiterhin biologische Produkte herzustellen. Denn sie würden aufgrund des Preises zum „Ladenhüter“. „Seitens des EU- und des nationalen Gesetzgebers kann dies so nicht gewollt sein“, sagt Scheuß.
Im Sinne der Nachhaltigkeits- und Bio-Strategie 2030 des Bundes sowie des Farm-to-Fork-Ansatzes, den Einsatz insbesondere der synthetischen Düngemittel bis 2030 um 20 Prozent zu verringern, ist es aus Sicht des IVG daher unabdingbar, den bereits bestehenden und als „Bio“ oder „Öko“ gekennzeichneten Markt an Produkten, deren Rohstoffe für die ökologische Landwirtschaft zugelassen sind, auch in Zukunft zu erhalten und die Unternehmen bei diesbezüglichen Produktentwicklungen zu unterstützen.
Die gesamte Stellungnahme steht unter www.ivg.org zum Download bereit.