IVG fordert mehr Sachlichkeit bei Diskussion um invasive Pflanzenarten

Nach dem Verbot einiger vermeintlich invasiver Pflanzenarten in der Schweiz, gab es auch hierzulande mediale Aufmerksamkeit und Stimmungsmache gegen die entsprechenden Arten, ohne die dazugehörige kritische Einordnung. Teilweise wurden sogar Pflanzen als invasiv dargestellt, die nicht auf der maßgeblichen Verbotsliste der Europäischen Union auftauchen. Durch diese Berichterstattung gerieten bestimmte Pflanzen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verruf, was zu sinkenden Verkaufszahlen und Umsatzeinbußen bei produzierenden Gewerben in Deutschland führte. Um Schaden von den Unternehmen abzuwenden und deren wirtschaftliches Überleben zu sichern, wirbt der Industrieverband Garten (IVG) e.V. für eine Sensibilisierung und eine pragmatischere Handhabung des Themas.

Die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten stellt weltweit eine bedeutende Gefährdung für die biologische Vielfalt dar. So kann zum Beispiel die Herkulesstaude zu gesundheitlichen Problemen beim Menschen führen. Deshalb gibt es in der Europäischen Union eine Liste invasiver Arten, die von weitreichenden Besitz- und Handelsverboten betroffen sind. „Es kann jedoch nicht sein, dass eine komplette Art mit all ihren durch Züchtung veränderten Varietäten, die im Garten Verwendung finden, in Verruf gerät und pauschal verunglimpft wird“, so Philip Testroet, stellvertretender Geschäftsführer beim IVG. „Ein konkretes Beispiel ist hier der Kirschlorbeer, dessen Vertrieb kürzlich in der Schweiz verboten wurde, der allerdings gar nicht auf der Liste der Europäischen Union zu finden ist.“

Es sei zu bedenken, dass einige der Arten erhebliche Bedeutung für das Überleben ganzer Betriebe haben, beliebte Gartenpflanzen oder teilweise auch sehr insektenfreundlich sind. „Solange eine Art nicht auf der Unionsliste geführt wird, gibt es auch keinen Raum für Spekulationen über Verbote. Demnach steht bei einer solchen Kampagne, wie sie derzeit gegen den Kirschlorbeer gefahren wird, auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen im Raum“, so Sebastian Heinje, stellvertretender Sprecher der IVG Fachabteilung Lebendes rün.

Der IVG regt zudem an, die Diversität innerhalb jeder einzelnen Art genauestens zu betrachten. So gibt es innerhalb potenziell invasiver Arten zahlreiche gartenbaulich genutzte Zuchtformen, welche durch verminderten Wuchs, geringere Widerstandsfähigkeit in der Natur oder Sterilität zugunsten der Blütenform ihr Potenzial zur Invasion von Ökosystemen verloren haben. Generelle Verbote auf der Ebene der Art, die sämtliche Unterformen und Varietäten einschließen, sind demnach zu pauschal und unverhältnismäßig. „Wir hoffen in Zukunft auf eine sachlich und ideologiefrei geführte Diskussion, die neben der ökologischen auch die ökonomische Nachhaltigkeit in Betracht zieht und abwägt“, sagt Lothar Idelberger, Sprecher der IVG Fachabteilung Lebendes Grün.

Zur Erklärung:
Invasive gebietsfremde Pflanzen sind Pflanzenarten, die ursprünglich nicht in einem bestimmten Gebiet heimisch sind, jedoch durch menschliche Aktivitäten dorthin gelangten. Auch der Klimawandel begünstigt ihre Verbreitung. Sie verdrängen einheimische Pflanzen und können dadurch ökologische, wirtschaftliche und teilweise auch gesundheitliche Probleme verursachen. Ziel ist es, die Ausbreitung dieser problematischen Arten zu stoppen und damit ökologische Auswirkungen zu verhindern.